Besondere Lernleistung
In den meisten Bundesländern besteht die Möglichkeit eine besondere Lernleistung im Abitur anrechnen zu lassen. Solch eine Leistung ist meist gleichwertig zur mündlichen (Präsentations-) Prüfung, so dass die eigentliche mündliche Prüfung nicht mehr abgelegt werden muss und man nach den schriftlichen Prüfungen fast komplett mit dem Abitur fertig ist.
Was kann man alles anrechnen?
Eine besondere Lernleistung soll, wie der Name schon sagt, etwas besonderes sein und über das normale Lernen hinausgehen. Deshalb gibt es einige Möglichkeiten, was man machen kann, um selbst eine besondere Lernleistung zu erbringen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem vom Land oder Bund geförderten Wettbewerb
- Beschäftigung über einen längeren Zeitraum mit einem bestimmten Thema in der Schule, auch Seminarkurs genannt
- Praktika
- Projektorganisation/Projektmanagement
Allgemein muss man sagen, dass eine besondere Lernleistung deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als sich der mündlichen Prüfung zu stellen. Aber die Arbeit für diese Leistung bringt einem eine ganze Menge für das spätere Leben, wie wir aus eigener Erfahrung sagen können.
Wir wollen uns an dieser Stelle vor allem den Wettbewerben widmen, da diese Möglichkeit vielen nicht bekannt ist. Außerdem haben wir selbst durch die Teilnahme an einem Wettbewerb eine besondere Lernleistung erworben und können so sehr detailliert berichten. Eine Übersicht mit einigen ausgewählten Wettbewerben findet sich hier
Voraussetzungen für eine besondere Lernleistung
Die Voraussetzungen zum Anrechnen einer besonderen Lernleistung sind von Bundesland zu Bundesland teils sehr verschieden. Meist sind aber folgende Fakten gleich:
- Die Absicht eine besondere Lernleistung ablegen zu wollen, sollte spätestens zu Beginn des letzten Schuljahres bei der Schulleitung/Oberstufenberater angemeldet werden und ist dann auch verbindlich, da der Schüler nicht zur mündlichen Prüfung angemeldet wird. Der lange Vorlauf ist auch mit der notwendigen Bearbeitungszeit zu erklären.
- Die Arbeit sollte im Umfang (meist auf Arbeitsstunden bezogen) einem Seminarkurs, bzw. einem zweistündigen Nebenfach in 2 Halbjahren entsprechen.
- Neben der eigentlichen Arbeit am Projekt oder dem Wettbewerb muss zum Abschluss ein sogenanntes Kolloquium, eine mündliche Präsentation, abgelegt werden. Da diese aber um euer Thema geht, mit dem ihr euch lange beschäftigt habt, ist diese Präsentation in den meisten Fällen sehr schnell erstellt.
- Teilweise lässt sich eine erbrachte Leistung in einem Praktikum, einem Projekt oder einem Wettbewerb auch nachträglich noch als besondere Lernleistung anrechnen, so lange der Schüler noch nicht verbindlich zur mündlichen Prüfung angemeldet wurde.
Für die genauen Details sollte am besten der Schulleiter oder ein zuständiger Lehrer befragt werden.
Wichtig!
Eine besondere Lernleistung zu erbringen benötigt viel Durchhaltevermögen und eine Menge investierte Zeit. Aber wer sich gerne mit einem Thema beschäftigt und es dazu dann auch noch einen Wettbewerb oder ein Projekt gibt, der kann dadurch viel Lernen, unter anderem auch Fähigkeiten und Kompetenzen, wie die Schlüsselqualifikationen, die einem die Schule nicht vermitteln kann. Wir können es allen nur empfehlen!