Abitur-Einsicht und -Mitnahme

Wochen nach dem Abitur ist der ganze Prüfungsstress schnell in weite Ferne gerückt und ihr steckt mitten in der Organisation von Abiball, Abistreich und Co.. Was bleibt, ist die Neugier über das Geschriebene, denn zu den Abiturklausuren bekommt man nur eine Note, aber kein inhaltliches Feedback. Einen kleinen Blick in die letzten und vor allem wichtigsten Prüfungen der eigenen Schulzeit würde man deshalb gerne werfen. Am liebsten würde man die verstaubten Unterlagen sogar mit nach Hause nehmen wollen. Aber lässt dies die Bürokratie überhaupt zu?

Erst einmal solltet ihr wissen, dass ihr ein gutes Recht auf Einsichtnahme in eure Dokumente habt! Allerdings handhabt jedes deutsche Bundesland die Sperrfristen anders.

Hier findet ihr eine kleine Auflistung, wie das die einzelnen Bundesländer regeln. Leider haben nicht alle Bundesländer Informationen zur Einsicht, Kopie und Mitnahme von Prüfungsunterlagen veröffentlicht. Und leider ändern sich die Regelungen hin und wieder. Deshalb gilt natürlich: Diese Angaben sind ohne Gewähr!

Baden-Württemberg

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Mitnehmen: Nach drei Jahren dürfen die Arbeiten mit nach Hause genommen werden.
(Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen, II. 6.)

Bayern

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Schule entscheidet im Einzelfall.
Mitnehmen: Die Mitnahme ist nicht erlaubt.

Berlin

Einsicht: Nach einem Jahr möglich.
Kopie: Mit wichtigem Grund und gegen Gebühr.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Schulgesetz §38)

Brandenburg

Einsicht: Möglich.
Kopie: Bisher keine Informationen vorhanden.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Schulgesetz §65 oder GOSTV §36)

Bremen

Einsicht: Innerhalb eines Jahres möglich.
Kopie: Innerhalb eines Jahres gegen Gebühr möglich.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Verordnung über die Abiturprüfung §24)

Hamburg

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Nach Abschluss der Prüfungsphase gegen Gebühr möglich.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Schul-Datenschutzverordnung §2)

Hessen

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Schulgesetz §72 Abs. 5 oder auch hier auf S.160 nochmal erklärt)

Mecklenburg-Vorpommern

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich, die Kosten werden erstattet.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Abiturprüfungsverordnung §31 und Schulgesetz §55 Abs. 4)

Niedersachsen

Einsicht: Innerhalb eines Jahres möglich.
Kopie: Innerhalb eines Jahres möglich. Die Kosten für die Kopien der schriftlichen Abiturarbeiten (ohne Gutachten und Aufgabenstellungen) werden erstattet, der Rest ist kostenpflichtig/selbst zu tragen.
Mitnehmen: Die Arbeiten dürfen nach zehn Jahren mit nach Hause genommen werden.

(AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK §25)

Nordrhein-Westfalen

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich, liegt aber im Ermessen der Schule.
Kopie: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Mitnehmen: Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre und können danach mitgenommen werden.

(Datenschutzgesetz NRW §18 oder Schulgesetz NRW §120. Eine ausführliche Erklärung findet ihr auch auf der Seite des Schulministeriums im Abschnitt Wann kann ich meine schriftlichen Abschlussarbeiten/-klausuren [z.B. der Zentralen Prüfungen 10 oder die Abiturklausuren] einsehen oder diese zurückbekommen?)

Rheinland-Pfalz

Einsicht: Nach einem Jahr möglich.
Kopie: Bisher keine Informationen vorhanden.
Mitnehmen: Die Arbeiten dürfen nach zehn Jahren mit nach Hause genommen werden.

(Abiturprüfungsordnung §27)

Saarland

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Nach einem Jahr gegen Gebühr möglich.
Mitnehmen: Die Mitnahme ist nicht erlaubt.

(Schulordnunggesetz §20b und insbesondere Schulmitbestimmungsgesetz §21 Abs. 2 und §36 Abs. 2)

Sachsen

Einsicht: Zu Beginn des neuen Schuljahres möglich.
Kopie: Nicht möglich.
Mitnehmen: Nicht möglich.

Sachsen-Anhalt

Einsicht: Bis Ende des Kalenderjahres möglich.
Kopie: Nicht möglich.
Mitnehmen: Die Mitnahme ist nicht erlaubt.

(Oberstufenverordnung §43)

Schleswig-Holstein

Einsicht: Nach Abschluss der Prüfungsphase möglich.
Kopie: Bisher keine Informationen vorhanden.
Mitnehmen: Nach 10 Jahren möglich.

Thüringen

Einsicht: Innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Klausuren möglich.
Kopie: Bisher keine Informationen vorhanden.
Mitnehmen: Bisher keine Informationen vorhanden.

(Schulordnung §104)

Was ihr zum Schluss noch wissen solltet: Kopien fertigt die Schule meistens nur gegen eine Gebühr an. Am besten ist es, wenn ihr direkt an eurer alten Schule nachfragt, wie dort die Einsicht in die eigenen Prüfungsunterlagen geregelt werden. Vereinbart vorsichtshalber mit eurer Schule einen Termin zur Einsichtnahme – das erspart euch Ärger und Zeit. Zur Sicherheit solltet ihr euren Personalausweis dabei haben, an vielen Schulen muss dieser bei Einsichtnahme vorgelegt werden.

Wie ist es in deinem Bundesland? Hilf uns dabei, diese Sammlung zu komplettieren!